Unsere Lieferungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstigen Leistungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Eigenen Bedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit auch für zukünftige Geschäfte. Der Verkäufer ist dem Käufer nach der gesetzlichen Regelung des Leistungsstörungsrechts innerhalb der gesetzlichen Fristen verpflichtet soweit sich durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben. Unsere Angebote sind stets in jeder Hinsicht unverbindlich, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Erfüllungs- und Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Soll der Verkäufer die Kaufsache an einen anderen Ort liefern, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Die Gefahr geht mit der Auslieferung zur Verladung in das Transportmittel, bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Verladung auf den Käufer über. Das Abladen ist– auch bei Lieferung „frachtfrei“- nach Andienung der Ware sofort sachgerecht durch den Käufer zu besorgen, es sei denn, das Abladen durch den Verkäufer ist gesondert vereinbart worden. In diesem Fall erfolgt die Lieferung an eine mit dem Lieferfahrzeug in zumutbarer Weise schwellenlos erreichbare Ablade- bzw. Abkippstelle.
Liefertermine sind stets unverbindlich. Sämtliche Kosten für Lieferungen, Transporte oder Transportkosten Dritter gehen zu Lasten des Käufers. Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich in EURO und incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis 0,00 € bedeutet, das zunächst weiter Einzelheiten geklärt werden müssen, bevor der Käufer ein verbindliches Angebot erhält. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort, spätestens vor Abholung oder vor Lieferung zur Zahlung fällig.
Bei Lieferungen per Post oder Kurier oder Spedition müssen etwaige Beschädigungen an der Sendung unbedingt auf dem Lieferschein vermerkt werden. Nach § 438 HGB endet die Haftung des Spediteurs bzw. Frachtführers mit der ordnungsgemäßen Übergabe an den Empfängers. Die Erteilung einer reinen Quittung hat zur Folge, dass eine Umkehr der Beweißlast eintritt. Der Anspruchsteller hat nachzuweisen, dass ein Schaden bzw. Verlust im speditionellen Gewahrsam entstanden und auf ein Spediteurverschulden zurückzuführen ist.
Bei Lieferungen per Spedition beachten Sie bitte, dass die Spedition bei der Auslieferung die Ware maximal 3 Tage für Sie die Sendung ohne zusätzliche Kosten aufbewahrt. Danach fallen unter Umständen Lagerkosten zu Ihren Lasten an. Wir raten Ihnen daher, die Ware spätestens innerhalb von 3 Tagen nach telefonischer Benachrichtigung anliefern zu lassen.
Wird geschnittenes Kaminholz verkauft und werden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, so beträgt die Länge eines Stückes etwa 33 cm. Produktionsbedingte Abweichungen von bis zu 2 cm längeren oder schnittbedingt deutlich kürzerer gelten als vereinbart. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung der den Zugriff rechtfertigenden Unterlagen bekannt zu geben.
Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer eine Ablichtung des Pfändungsprotokolls unverzüglich zu übersenden. Der Verkäufer ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, wenn der Käufer die Abnahme der Ware endgültig verweigert hat oder nach vorheriger nochmaliger angemessener Fristsetzung die Ware nicht abgenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 15% des Verkaufspreises zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Käufer. Einen höheren Schaden hat der Verkäufer nachzuweisen.
Gerichtsstand auch in Wechsel- und Schecksachen, ist, wenn der Käufer Kaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Sitz unserer Gesellschaft. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.